#Schutzkonzept für Hack-Club-Veranstaltungen
Bei allen Hack-Club-Präsenzveranstaltungen – lokalen wie großen zentralen Events – muss dieses Schutzkonzept eingehalten werden. Fragen dazu beantwortet deven@hackclub.com.
- Zweck
1.1 Übersicht
- Dieses Schutzkonzept soll dafür sorgen, dass alle Teilnehmenden, Freiwilligen, Mentor:innen und Mitarbeitenden bei Hack Club sicher sind, respektiert werden und Unterstützung erhalten. Es folgt dem Geist unseres Verhaltenskodex: Respekt, Freundlichkeit und inklusives Verhalten.
- Geltungsbereich
2.1 Anwendung
- Diese Richtlinie gilt für alle, die weltweit an Hack Club-Events beteiligt sind:
- Teilnehmer (Alter 13-18)
- Eltern/Erziehungsberechtigte der Teilnehmer
- Organisatoren, Veranstaltungspersonal und Freiwillige
- Mentoren, Gastredner, externe Anbieter und Veranstaltungsortpersonal
- Alle anderen bei der Veranstaltung anwesenden Personen
Es umfasst alle Veranstaltungsorte (Veranstaltungsort, ggf. Schlaf-/Ruhebereiche, Gemeinschaftsräume) und veranstaltungsbezogene Aktivitäten (Vorveranstaltung, 24-Stunden-/12-Stunden-Veranstaltung, geselliges Beisammensein, Nachbereitung nach der Veranstaltung).
2.2 Schutzgrundsätze
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Jeder muss mit Würde, Respekt und Fairness behandelt werden, unabhängig von Alter, Herkunft, Identität oder Eigenschaften. Dazu gehören unter anderem die Geschlechtsidentität, das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, die Behinderung, die Rasse oder die Sprache einer Person.
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Die Sicherheit und das Wohlergehen von Minderjährigen müssen oberste Priorität haben.
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Das Verhalten muss mit dem Verhaltenskodex von Hack Club übereinstimmen: kein Mobbing, Belästigung, Diskriminierung oder unangemessenes zwischenmenschliches Verhalten.
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Alle Bedenken oder Vorfälle müssen schnell (Zeitplan basierend auf unserem triage chart) mithilfe unseres Formulars zur Meldung von Vorfällen (siehe 6.3) gemeldet und sensibel behandelt werden, wobei die Vertraulichkeit der Berichte gewährleistet ist. Vorfallprüfer müssen konsistente Unterstützung bieten und eine solide Begründung für die aufgrund eines Berichts ergriffenen Maßnahmen liefern.
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Wir verfolgen eine „Sorgfaltspflicht“-Denkweise: Risiken proaktiv reduzieren, nicht nur auf Probleme reagieren. Alle Teilnehmer, Freiwilligen, Mentoren und Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Bedenken oder Vorfälle dem/den Ansprechpartner/Sicherheitsbeauftragten zu melden.
- Rollen und Verantwortlichkeiten
3.1 Lokaler Veranstaltungsleiter / Ansprechpartner
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Verantwortlich für die Sicherstellung der Umsetzung und Überwachung.
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Stellt sicher, dass alle Mitarbeiter/Freiwilligen über diese Richtlinie informiert, geschult und informiert sind.
3.2 Kinderschutzbeauftragte
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Bei allen genehmigten Hack-Club-Veranstaltungen werden ein oder mehrere ausgewiesene Mitarbeiter mit einer speziellen Schulung zum Schutz (z. B. Safe Space, Kinderschutz) ernannt.
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Diese Beamten werden über unsere Online-Schulungsmodule geschult.
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Die Akkreditierung von Beamten kann auf Anfrage überprüft werden.
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Die Kontaktdaten der Beamten werden allen Teilnehmern, Freiwilligen und Eltern/Erziehungsberechtigten deutlich mitgeteilt. Diese Kontaktdaten müssen in schriftlicher Form, etwa auf einer Veranstaltungswebsite, für alle gut zugänglich bleiben.
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Die Beamten sind für die Bearbeitung aller Meldungen über Sicherheitsbedenken oder Vorfälle verantwortlich.
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Beamte nehmen bei Bedarf Kontakt mit den Sicherheits-/Notdiensten des Veranstaltungsortes auf.
3.3 Mitarbeiter und Freiwillige
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Alle Mitarbeiter und Freiwilligen müssen sich an diese Richtlinie halten, über ein grundlegendes Verständnis der Richtlinien zum Schutz von Kindern verfügen und sich bereit erklären, sich im Einklang mit dem Verhaltenskodex von Hack Club zu verhalten.
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Mitarbeiter und Freiwillige müssen wissen, wie sie Anzeichen von Besorgnis erkennen (Mobbing, Belästigung, Offenlegung von Missbrauch, psychische Belastung) und beobachtete Anzeichen von Besorgnis melden können.
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Mitarbeiter und Freiwillige müssen allen Teilnehmern die in diesem Dokument beschriebenen Berichtsmethoden klar vermitteln. Dazu gehört, ihnen klar verständliche schriftliche Anweisungen zur Einreichung einer Meldung zur Verfügung zu stellen und ihnen mitzuteilen, dass gegen sie wegen der Einreichung einer Meldung niemals Maßnahmen ergriffen werden, es sei denn, es wird zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Meldung vorsätzlich gefälscht wurde.
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Mitarbeiter und Freiwillige müssen angemessene Grenzen zu den Teilnehmern wahren (physisch, digital, im Gespräch) und dürfen niemals mit einem Minderjährigen allein sein.
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Mitarbeiter und Freiwillige sollten nicht mit Minderjährigen in einem Raum interagieren, der für andere Mitarbeiter nicht sichtbar ist.
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ALLE DIGITALEN KOMMUNIKATIONEN AN TEILNEHMER MÜSSEN ÜBER SLACK- ODER HACK-CLUB-E-MAILS ERFOLGEN. WhatsApp, Discord oder andere Kommunikationstools mit allgemeiner Nutzung sind zulässig, wenn Slack- oder Hack Club-E-Mails nicht verfügbar sind oder nur einen begrenzten Nutzen haben. Den Organisatoren wird empfohlen, die Nutzung auf Gruppenchats mit mehr als einem anwesenden Mitarbeiter zu beschränken.
3.4 Teilnehmer
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Von allen Veranstaltungsteilnehmern wird erwartet, dass sie sich im Einklang mit dem Verhaltenskodex von Hack Club und dieser Schutzrichtlinie verhalten. Sei ein guter Mensch.
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Die Teilnehmer müssen die Konsequenzen verstehen, die sich aus Verhaltensverstößen ergeben können.
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Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, sich über den Verhaltenskodex zu informieren und haften für ihre eigenen Verstöße.
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Die Teilnehmer müssen über die Meldemethoden informiert werden und darüber informiert werden, an wen sie sich wenden können, wenn sie Zeuge/Erfahrung von Verhaltensverstößen werden.
3.5 Eltern/Erziehungsberechtigte
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Eltern/Erziehungsberechtigte müssen im Namen minderjähriger Teilnehmer ihre Einwilligung zur Teilnahme, Kontaktdaten für den Notfall und die Zustimmung der Medien erteilen und alle relevanten medizinischen oder unterstützenden Bedürfnisse offenlegen. (siehe 6.7)
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Eltern und Erziehungsberechtigte müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung klar über diese Richtlinie, Notfallmaßnahmen und die Kontaktaufnahme mit den Organisatoren informiert werden. Etwaige Bedenken der Eltern müssen von den Organisatoren innerhalb einer angemessenen Frist berücksichtigt werden.
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Eltern und Erziehungsberechtigte sind weder von dieser Richtlinie noch vom Verhaltenskodex ausgenommen und von ihnen wird erwartet, dass sie sich gegenüber allen Mitarbeitern oder Teilnehmern, mit denen sie interagieren, respektvoll verhalten.
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Sofern vom Veranstalter nicht anders angegeben, ist es Eltern und Erziehungsberechtigten aus Gründen der Sicherheit und des Komforts aller Teilnehmer nicht gestattet, sich in den Veranstaltungsräumen aufzuhalten.
- Risikomanagement und Veranstaltungsumfeld
4.1 Veranstaltungsort und Aufsicht
- Veranstaltungsorte müssen vor Beginn der Veranstaltung auf ihre Sicherheit überprüft und eine Risikobewertung durchgeführt werden. Folgende Bedenken müssen vor der Veranstaltung beurteilt und dokumentiert werden:
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Verfügbarkeit und Lage der Notausgänge
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Zugänglichkeit von Toilettenanlagen (Veranstaltungsorte in den USA müssen dem ADA entsprechen)
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Verfügbarkeit sicherer Schlaf-/Ruhezonen (sofern für die Veranstaltung zutreffend)
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Akzeptable Beleuchtung (idealerweise vom Veranstaltungspersonal konfigurierbar)
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Sicherheit aller Ein-/Ausgänge des Veranstaltungsortes (Eingänge/Ausgänge des Veranstaltungsortes müssen mit Personal besetzt oder abschließbar sein, um den Zutritt unbefugter Personen zu verhindern)
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Zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung muss eine ausreichende Aufsicht des Personals (Personalmitglieder, die in Ihrem Land volljährig sind) im Verhältnis zur Anzahl und dem Alter der Teilnehmer gewährleistet sein. Unsere Empfehlung ist 1 Mitarbeiter auf 15 Teilnehmer.
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Teilnehmer dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in eingeschränkten oder abgelegenen Gebieten bewegen. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich während der gesamten Dauer der Veranstaltung innerhalb des Veranstaltungsgeländes aufhalten, sofern ihnen das Personal nicht ausdrücklich die Erlaubnis zum Verlassen erteilt.
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Um die Bedürfnisse der Teilnehmer zu erfüllen, sollte jede Veranstaltung über einen ausgewiesenen ruhigen Arbeitsraum und einen ruhigen Pausenraum verfügen, sofern der Platz dies für die Teilnehmer zulässt.
4.2 Check-in/Check-out
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Ankunft und Abreise der Teilnehmer müssen mithilfe der bereitgestellten Verwaltungstools (Attend, Cockpit usw.) protokolliert werden (Uhrzeit, Name, Kontaktperson des Erziehungsberechtigten und unterschriebene Einwilligung).
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Wenn Teilnehmer während einer Veranstaltung möglicherweise den Veranstaltungsort verlassen, muss ein explizites Protokoll von den Veranstaltern vorab festgelegt worden sein (Abmeldung durch Eltern/Erziehungsberechtigte, Begleitung durch das Personal usw.).
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Minderjährige Teilnehmer benötigen zum Verlassen des Veranstaltungsortes die ausdrückliche schriftliche Zustimmung ihrer Eltern. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, sicherzustellen, dass diese Einwilligung vorliegt und dokumentiert wird, bevor einem Teilnehmer die Abreise gestattet wird.
4.3 Grenzen zwischen Mentor und Teilnehmer
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Mentoren und Mitarbeiter sollten den Teilnehmern keine persönlichen Kontaktdaten (persönliche Telefonnummer, soziale Medien usw.) mitteilen. Auf Anfrage können geschäftliche E-Mail-Adressen, Hack Club Slack-Benutzer-IDs und von Hack Club vergebene Telefonnummern weitergegeben werden.
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Eins-zu-eins-Mentoring ist zulässig, sollte aber in sichtbaren, offenen Räumen stattfinden, wobei mindestens ein weiterer Freiwilliger anwesend sein muss.
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Der Körperkontakt muss angemessen, von einem Teilnehmer initiiert, kulturell sensibel, einwilligend und minimal sein. (Beispiel: Händeschütteln und High Fives sind vielleicht in Ordnung, Umarmungen wahrscheinlich nicht.)
4.4 Verhaltensregeln
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Der nicht vorgeschriebene Konsum, Verkauf oder Handel von Alkohol, Tabak, Marihuana und anderen kontrollierten Substanzen durch Teilnehmer, Organisatoren oder Mitarbeiter ist verboten.
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Wer bei einer Veranstaltung unter Drogeneinfluss steht, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Dies ist eine rote Linie von Hack Club und kann zu Anrufen bei den örtlichen Behörden führen.
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Unangemessene Inhalte (sexuell, gewalttätig, diskriminierend) in allen Mitteilungen oder Präsentationen der Teilnehmer sind ausdrücklich untersagt. Was unangemessene Inhalte rechtfertigt, liegt im Ermessen der Hack Club-Mitarbeiter. Dies führt zu einer Überweisung an das Verhaltensteam von Hack Club (auch als Feuerwehr bezeichnet).
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Teilnehmern und Organisatoren ist es untersagt, die Kommunikationskanäle der Veranstaltung zu nutzen, um unangemessene oder hasserfüllte Inhalte zu verbreiten, Produkte oder Dienstleistungen anzufordern oder zu bewerben oder andere Teilnehmer oder Organisatoren zu belästigen. Dies führt zu einer Überweisung an das Verhaltensteam von Hack Club (auch als Feuerwehr bezeichnet).
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Von Teilnehmern, Organisatoren und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie Ruhe-/Shutdown-Zeiten, Ruhepausen, Wasserpausen und individuelle Gesundheitsbedürfnisse respektieren.
- Medizinische und Notfallmaßnahmen
5.1 Erste Hilfe
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Bei jeder Veranstaltung sollte ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein, der gemäß den Richtlinien des Gesundheitsministeriums Ihres Landes vollständig bestückt ist. Wir empfehlen dringend, dass sich ein Organisator (einer pro 55 Teilnehmer) mit der Verwendung seines Erste-Hilfe-Kastens vertraut macht.
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Teilnehmer müssen Hack Club im Voraus relevante medizinische/gesundheitliche Informationen mitteilen (Allergien, Erkrankungen, Medikamente).
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Notfallkontaktinformationen und Kontakte des Erziehungsberechtigten müssen für die Veranstalter von einem sicheren Ort aus schnell zugänglich sein.
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Das Vorfallprotokoll (Zeitpunkt, Person, Beschreibung, ergriffene Maßnahme) sollte über das Erste-Hilfe-Vorfallformular geführt werden.
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Rezeptfreie Medikamente sind nur erhältlich, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten bei Attend ihre ausdrückliche Erlaubnis gegeben haben und nur die spezifischen Medikamente (einschließlich Marke, Name, Dosierung und Zeitpunkt) auf dem Formular genehmigt wurden.
- Wohlergehen der Teilnehmer
6.1 Bedenken erkennen
- Zu den Bedenken können gehören (sind aber nicht darauf beschränkt):
- Mobbing, Belästigung, Diskriminierung, Nötigung.
- Sexueller oder körperlicher Missbrauch oder unangemessenes Verhalten
- Ein Teilnehmer äußert persönliche Schutzbedenken (Selbstverletzung, Missbrauch zu Hause usw.)
- Ein Mitarbeiter/Freiwilliger, der physische oder emotionale Grenzen überschreitet
- Psychische Gesundheitskrise oder Teilnehmer, der sich untypisch verhält und ein Risiko für sich selbst oder andere darstellt.
6.2 Meldemechanismus
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Online und vor Ort muss eine klare, gut sichtbare Beschilderung vorhanden sein, die den Teilnehmern/Erziehungsberechtigten mitteilt, wie sie sowohl den Veranstalter als auch das Hack Club-Team kontaktieren können.
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Mitarbeiter/Freiwillige müssen Bedenken unverzüglich dem Hauptorganisator/Ansprechpartner melden.
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Für jeden Vorfall muss das Vorfallmeldeformular ausgefüllt und über das entsprechende Verwaltungstool (z. B. Attend) übermittelt werden.
6.3 Meldepflicht
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Meldepflicht: Alle Sicherheitsvorfälle, unabhängig von der Schwere, müssen vom Veranstaltungsleiter oder Sicherheitsbeauftragten so schnell wie möglich über das Hack Club-Organisator-Dashboard gemeldet werden; Meldungen müssen innerhalb von 18 Stunden nach dem Vorfall erfolgen.
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Vertraulichkeit: Über Hack Club-Tools übermittelte Berichte sind vertraulich und nur den Mitarbeitern der Hack Club-Zentrale und dem dafür vorgesehenen Sicherheitspersonal zugänglich.
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Zeitplan: Notfälle sofort den örtlichen Rettungsdiensten melden. Dringende Vorfälle (Fälle unmittelbarer Gefahr, schwerer Schaden oder Fälle, in denen gesetzliche Meldepflichten in Kraft treten) müssen zusätzlich zur Formularübermittlung unverzüglich per Telefon (+18556254225) oder E-Mail (safeguarding@hackclub.com) dem Hack Club-Hauptquartier gemeldet werden (nachdem die entsprechenden Notfalldienste kontaktiert wurden).
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Konsequenzen: Das Versäumnis, einen vorgeschriebenen Bericht einzureichen, kann dazu führen, dass Organisatoren von der Durchführung zukünftiger Hack-Club-Veranstaltungen ausgeschlossen werden und sich auf den Versicherungsschutz der Veranstaltung und die Hack-Club-Unterstützung auswirken.
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Unterstützung: Das Hack Club-Hauptquartier prüft alle Berichte, gibt Hinweise zu den nächsten Schritten und bietet Organisatoren Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Situationen. Berichte tragen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit bei allen Hack Club-Veranstaltungen bei.
6.4 Vertraulichkeit und Unterstützung
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Alle Meldungen werden vertraulich gespeichert und verarbeitet. Informationen werden nur auf der „Need-to-know“-Basis weitergegeben.
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Jedem betroffenen Teilnehmer muss Unterstützung angeboten werden (z. B. ggf. Elternkontakt).
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Es werden keine Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung gegenüber jemandem geduldet, der Bedenken meldet oder bei einer Veranstaltung Mobbing oder Schaden erfährt.
6.5 Disziplinarmaßnahmen
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Für den Fall, dass ein Hack Club-Teammitglied oder Eventleiter auf Fehlverhalten eines Teilnehmers/Mitarbeiters/Freiwilligen aufmerksam gemacht wird, können die Konsequenzen für den Täter sein: Verwarnung, Ausschluss von der Veranstaltung, Heimschicken (Kontakt mit einem Erziehungsberechtigten erforderlich) und/oder Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen/von Hack Club als Ganzem.
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Schwerwiegende Verstöße (Missbrauch, Gewalt, sexuelles Fehlverhalten) führen zur sofortigen Entfernung und Überweisung an die Behörden. Wie bereits erwähnt, stehen die Sicherheit und das Wohlergehen von Minderjährigen für uns an erster Stelle.
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Alle Maßnahmen werden im Einklang mit dem Grundsatz der Fairness und Transparenz stehen und die grundlegenden Verhaltenskodexstandards der Veranstaltung einhalten.
6.6 Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung
- Nach der Veranstaltung führen die Organisatoren eine Sicherheitsbesprechung durch und überprüfen dabei die protokollierten Vorfälle, gewonnenen Erkenntnisse und das gesammelte Feedback.
- Diese Richtlinie wird jährlich überprüft.
- Alle Änderungen werden zukünftigen Teilnehmern/Mitarbeitern/Freiwilligen klar mitgeteilt.
6.7 Einwilligung und Einbeziehung der Eltern/Erziehungsberechtigten
- Für die Teilnahme von Minderjährigen ist die ausdrückliche Zustimmung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten einzuholen. Darüber hinaus müssen folgende Informationen offengelegt werden:
- Teilnehmerdaten (Name, Alter, Schule)
- Notfallkontakt(e)
- Notwendige medizinische und/oder gesundheitliche Informationen (Allergien, Medikamente, Unterstützungsbedarf)
- Wenn der Teilnehmer Anwesenheitsbeschränkungen hat (z. B. vorzeitiges Verlassen)
- Eltern/Erziehungsberechtigte müssen den Veranstaltungsplan, die Ankunfts-/Abreisezeiten, die Adresse des Veranstaltungsortes und die Kontaktinformationen des Sicherheitsbeauftragten und des Hauptorganisators erhalten.
- Wenn ein Teilnehmer den Veranstaltungsort vor Ende der Veranstaltung ohne Erlaubnis verlässt, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten der Person informiert und der Sicherheitsbeauftragte benachrichtigt werden.