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Schutzkonzept für Hack-Club-Veranstaltungen

Bei allen Hack-Club-Präsenzveranstaltungen – lokalen wie großen zentralen Events – muss dieses Schutzkonzept eingehalten werden. Fragen dazu beantwortet deven@hackclub.com.

  1. Zweck

1.1 Übersicht

  1. Geltungsbereich

2.1 Anwendung

Es umfasst alle Veranstaltungsorte (Veranstaltungsort, ggf. Schlaf-/Ruhebereiche, Gemeinschaftsräume) und veranstaltungsbezogene Aktivitäten (Vorveranstaltung, 24-Stunden-/12-Stunden-Veranstaltung, geselliges Beisammensein, Nachbereitung nach der Veranstaltung).

2.2 Schutzgrundsätze

  1. Rollen und Verantwortlichkeiten

3.1 Lokaler Veranstaltungsleiter / Ansprechpartner

3.2 Kinderschutzbeauftragte

3.3 Mitarbeiter und Freiwillige

3.4 Teilnehmer

3.5 Eltern/Erziehungsberechtigte

  1. Risikomanagement und Veranstaltungsumfeld

4.1 Veranstaltungsort und Aufsicht

  1. Verfügbarkeit und Lage der Notausgänge

  2. Zugänglichkeit von Toilettenanlagen (Veranstaltungsorte in den USA müssen dem ADA entsprechen)

  3. Verfügbarkeit sicherer Schlaf-/Ruhezonen (sofern für die Veranstaltung zutreffend)

  4. Akzeptable Beleuchtung (idealerweise vom Veranstaltungspersonal konfigurierbar)

  5. Sicherheit aller Ein-/Ausgänge des Veranstaltungsortes (Eingänge/Ausgänge des Veranstaltungsortes müssen mit Personal besetzt oder abschließbar sein, um den Zutritt unbefugter Personen zu verhindern)

4.2 Check-in/Check-out

4.3 Grenzen zwischen Mentor und Teilnehmer

4.4 Verhaltensregeln

  1. Medizinische und Notfallmaßnahmen

5.1 Erste Hilfe

  1. Wohlergehen der Teilnehmer

6.1 Bedenken erkennen

6.2 Meldemechanismus

6.3 Meldepflicht

6.4 Vertraulichkeit und Unterstützung

6.5 Disziplinarmaßnahmen

6.6 Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung

6.7 Einwilligung und Einbeziehung der Eltern/Erziehungsberechtigten